Gute News für Auslandstürken: Autos dürfen nun bis zu zwei Jahre in der Türkei bleiben

Gute News für Auslandstürken: Autos dürfen nun bis zu zwei Jahre in der Türkei bleiben

ANKARA – Vor der Neuregelung hinsichtlich der maximal zulässigen Aufenthaltsdauer im Ausland angemeldeter Personenkraftwagen (PKW) in der Türkei ohne obligatorische...

ANKARA – Vor der Neuregelung hinsichtlich der maximal zulässigen Aufenthaltsdauer im Ausland angemeldeter Personenkraftwagen (PKW) in der Türkei ohne obligatorische Ummeldung betrug diese sechs Monate. Die türkische Diaspora wird fortan die eingeführten Pkws für zwei Jahre in der Türkei behalten dürfen. Nach der Ratifizierung durch das Parlament wurde die Neuregelung des §4458 des Zoll- und Einfuhrgesetzes auch mittels der erforderlichen Veranlassungen seitens des zuständigen Ministeriums vollzogen und im Amtsblatt verkündet. Demnach wird eine Einfuhr für Personenkraftwagen für 24 Monate erlaubt. Das bedeutet, dass Millionen von Türken, die im Ausland leben, ihre Fahrzeuge auch dann für die Dauer von bis zu zwei Jahren in der Türkei behalten können, wenn sie auf einem anderen Weg (Flugzeug, Zug) die Türkei wieder verlassen. Vor der Änderung betrug die dafür gewährte Höchstdauer sechs Monate. Vorher musste die Diaspora nach diesen sechs Monaten für jeden zusätzlichen Monat eine Strafe in Höhe des Doppelten des regulären Einfuhrzolls entrichten, ein Betrag, der sich nach drei weiteren Monaten der Überziehung der sechs Monate noch mal verdoppelte. Text: NEX, Foto: AA

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