Vertrag erspart Kindern Schmerzen

Vertrag erspart Kindern Schmerzen

BAD HOMBURG -  Die AOK Hessen bietet in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, einen speziellen Versorgungsvertrag...

BAD HOMBURG -  Die AOK Hessen bietet in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, einen speziellen Versorgungsvertrag an. Er sieht vor, dass die Gesundheitskasse die Kosten für eine ambulante Tonsillotomie komplett übernimmt, je nach Fallkonstellation in Verbindung mit einer Entfernung der so genannten Polypen oder einem Durchstechen des Trommelfells. Beides kann nötig werden, weil die Vergrößerung der Gaumenmandeln häufig mit immer wiederkehrenden Mittelohrentzündungen oder einer Vergrößerung der Polypen, fachsprachlich: Rachenmandeln, einher geht. Hintergrund: Die Komplettentfernung vergrößerter Gaumenmandeln kann für Kinder eine äußerst belastende Erfahrung sein. Zumeist wird der Eingriff stationär durchgeführt, die postoperativen Schmerzen sind stark, das Nachblutungsrisiko ist relativ hoch. Deshalb bietet die Tonsillenchirurgie eine alternative, deutlich sanftere OP-Methode an: Die so genannte Tonsillotomie. Ihr großer Vorteil: Da nur Teile der Gaumenmandeln entfernt werden, bleibt die immunologische Funktion des Restgewebes erhalten. Teilnahme ab drei Jahren An dem Vertrag können alle Versicherten der AOK Hessen teilnehmen, die zwischen drei und sechs Jahren alt sind und an vergrößerten Gaumenmandeln oder an vergrößerten Rachen- und Gaumenmandeln leiden. In den Vertrag eingeschriebene HNO-Ärzte findet man in der Arztsuche der KV Hessen. Dort muss im Feld „Genehmigung“ das Kriterium „Tonsillotomie AOK Hessen“ ausgewählt werden.

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